Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: I/1-2003/219 Stelle: Verwaltungsrekurskommission Rubrik: Abgaben und öffentliche Dienstpflichten Publikationsdatum: 13.05.2004 Entscheiddatum: 13.05.2004 Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 13.05.2004 Art. 49 Abs. 1 lit. c StG: Voraussetzungen für den Abzug sind - unter anderem - die tatsächliche ständige Abwesenheit vom Wohnsitz der Eltern und der Aufenthalt an einem Ort zum Zweck der Ausbildung. (Verwaltungsrekurskommission, 13. Mai 2004, I/1-2003/219)