4.2.2 Insoweit der Beschwerdeführer Sanierungsbemühungen als Entschuldigung für die Beitragspflichtverletzung ins Feld führt, gilt es folgendes zu beachten: Nach der Rechtsprechung kann die Nichtbezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen entschuldbar sein, wenn bei ungenügender Liquidität ein Arbeitgeber zunächst für das Überleben des Unternehmens wesentliche andere Forderungen (insbesondere solche der Arbeitnehmenden und Lieferanten) befriedigt, sofern er auf Grund der objektiven Umstände und einer seriösen Beurteilung der Lage annehmen darf, er werde die geschuldeten Beiträge innert nützlicher Frist nachzahlen