3.4.1 Der Beschwerdeführer erblickt einen Rechtfertigungsgrund für das mangelhafte Bezahlen der Beiträge auch darin, dass aufgrund einer Kontokorrentkreditnahme bei einer Bank praktisch kein finanzieller Spielraum mehr bestanden habe. Er habe sich aber auch weiterhin um die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge bemüht und - sofern irgendwie möglich - wiederholt Zahlungen veranlasst. Er habe auch nur einen bescheidenen Lohn bezogen und mit © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte