Dessen Inhalt bezieht sich auf einen Tilgungsplan bezüglich der entgangenen Beiträge der D.___ GmbH. Dem Gesuch um monatliche Ratenzahlungen von Fr. 100.-- wurde entsprochen. Dem Beschwerdeführer musste demnach klar sein, dass die Beschwerdegegnerin die von ihm ersuchte Ratenzahlung auf die von ihm privat geschuldeten Beiträge bezog. Zugunsten der Gesellschaft konnte daraus nichts abgeleitet werden.