© Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte der Beschwerdeführer mit dem Schreiben vom 25. Januar 2008 über seine neue Firma an sie gewandt habe, habe sie das Erinnerungsschreiben vom 3. März 2009 an die neue Firmenadresse gesandt (act. G 4).