Restbetrag auf die ausstehenden Beiträge angerechnet wurden. In der Verfügung werden die Spesen hingegen nicht mehr aufgeführt, woraus geschlossen werden konnte, dass unter diesem Stichwort keine offenen Forderungen mehr bestanden bzw. diese bereits verrechnet waren, zumal das Total der Schadenersatzforderungen im Kontoauszug sowie der Verfügung (vor Abzug der Oktoberbeiträge und der Rechnung FAK) identisch sind.