Die Beschwerdegegnerin muss in verständlicher Weise darlegen, für welche Zeitspanne, in welcher Höhe und bezogen auf welche Personen die entgangenen Beiträge geschuldet sind. Ausgangspunkt sind in der Regel die Lohnsummenmeldungen oder die durch eine Arbeitgeberkontrolle revidierten © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte