Er wurde erst am 14. November 2008 als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, zu einem Zeitpunkt also, als der Personalbestand bereits abgebaut wurde bzw. kurz vor dem gänzlichen Abbau stand. Darüber hinaus neigte sich das Beitragsjahr ohnehin dem Ende zu. Es hätte also keinen Sinn mehr gehabt, zu diesem Zeitpunkt noch eine Erhöhung der Akontozahlungen zu verlangen.