G 6.3 und 6.4). Damit erscheint die Erklärung des Rechtsvertreters, der besagte Mitarbeiter sei wegen der Wirtschaftskrise nicht mehr zum Einsatz gekommen, plausibel. Abgesehen davon war der geplante Einsatz ohnehin nur auf die kurze Dauer vom 1. November bis zum 19. Dezember 2008 befristet (act. G 6.5). Im Übrigen geht aus der Jahresabrechnung 2008 hervor, dass 4 der 13 mindestens während des halben Jahres beschäftigten Mitarbeiter nur bis Oktober oder November 2008 Lohn erhielten (act. G 3.1/98). Unbestrittenermassen war im Januar 2009 noch ein Mitarbeiter beschäftigt, ab Februar 2009 beschäftigte die Gesellschaft keine Angestellten mehr (vgl. act. G 3.1/178).