2.2 Die Beschwerdegegnerin wirft dem Beschwerdeführer konkret vor, er habe es versäumt, die beim Konkurs der Gesellschaft (teilweise) offen gebliebenen Rechnungen vom 11. Dezember 2008 sowie vom 5. und 20. März 2009 zu bezahlen oder für Bezahlung zu sorgen, obwohl die Gesellschaft noch über genügend Mittel verfügt habe. Zudem habe die Gesellschaft noch Ende 2008 neue Mitarbeiter angestellt (D.___ und E.___ [vgl. act. G 3.1/79 und 109]). Im Weiteren wirft sie dem Beschwerdeführer vor, er habe die Pauschalen für das Jahr 2008 nicht rechtzeitig erhöhen lassen, was den Schaden vergrössert habe. Zudem habe er der Beschwerdegegnerin nicht