Er war vom 14. November 2008 bis zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift eingetragen (online-Handels-registerauszug; vgl. auch die Liste der unübertragbaren Aufgaben der Geschäftsführer einer GmbH [Art. 810 Abs. 2 insbesondere Ziff. 3 und 4 OR]). Damit eine Schadenersatzpflicht entstehen kann, © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte