B.c Mit Replik vom 13. April 2011 führt der Rechtsvertreter aus, dass das Arbeitsverhältnis von D.___ gemäss Feststellung des Arbeitsgerichts per 21. November 2008 aufgelöst worden sei. Ein weiterer Mitarbeiter habe am 15. September 2008 wohl noch einen Einsatzvertrag für den Zeitraum 1. November 2008 bis 19. Dezember 2008 erhalten. Dieser Einsatz sei jedoch wegen der Wirtschaftskrise nicht mehr durchgeführt worden (act. G 6).