Abgesehen davon, dass die Firma sogar noch neue Mitarbeiter eingestellt habe, habe sie zwischen November 2008 und Februar 2009 wöchentliche Beitragsteilzahlungen von Fr. 1'500.-- geleistet. Der Beschwerdeführer hafte für die Handlungen der beauftragten Hartmann Treuhand AG (act. G 3).