Entscheid Versicherungsgericht, 03.05.2012 Art. 52 AHVG. Schadenersatz für entgangene Lohnbeiträge im Konkurs der Gesellschaft. Vorliegend ist kein Verschulden des letzten Geschäftsführers gegeben, da die Gesellschaft unter seiner Ägide kaum noch operativ tätig war und im Wesentlichen noch der Personalbestand aufgelöst und Abschlagszahlungen auf die Ausstände geleistet wurden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Mai 2012, AHV 2011/4). Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneider und Marie-Theres Rüegg Haltinner; Gerichtsschreiber Jürg Schutzbach Entscheid vom 3. Mai 2012 in Sachen A.___, Beschwerdeführer,