Rückkommenstitel vorliegt (Wiedererwägung oder prozessuale Revision). Zu prüfen ist damit, ob ein Rückkommenstitel in Form der Wiedererwägung oder prozessualen Revision vorliegt. Die Beschwerdegegnerin legte weder im Verwaltungs- noch im Beschwerdeverfahren dar, auf welchen Rückkommenstitel sie die Verfügung vom 20. Juli 2010 stützt.