3.4 In Nachachtung von Art. 13 Abs. 1 und Art. 14a Abs. 2 VO sowie Art. 4 Abs. 1 AHVG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV; SR 831.101), wonach grundsätzlich das gesamte im In- und Ausland erzielte Bar- oder Naturaleinkommen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zum beitragspflichtigen Erwerbseinkommen gehört, hat die Beschwerdegegnerin zu Recht das gesamte Erwerbseinkommen des Beschwerdeführers der Beitragspflicht in der Schweiz unterstellt. 4.