2.2 Zwischen den Parteien ist zu Recht unbestritten, dass auf den umstrittenen internationalen Sachverhalt im Sinn von Art. 153a des Bundesgesetzes über die Altersund Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) europäisches Recht zu beachten © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte