A.d Am 25. Januar 2010 verfügte die Ausgleichskasse für das Jahr 2010 Akontobeiträge von Fr. 2'361.60 (act. G 4.8). Sie teilte dem Versicherten mit Schreiben vom 12. Juli 2010 mit, dass für die Beitragsbemessung betreffend das Jahr 2005 lediglich das Einkommen aus der Schweiz berücksichtigt worden sei, nicht jedoch das in Deutschland erzielte (act. G 4.11). Deshalb forderte sie in der Nachtragsverfügung vom 20. Juli 2010 für das Jahr 2005 Beiträge in der Höhe von Fr. 17'936.40 nach (act. G 4.12).