C.a Am 3. März 2011 wurde der Versicherte in das Beschwerdeverfahren beigeladen. Die Beiladung konnte ihm allerdings nicht zugestellt werden, da der Versicherte gemäss telefonischer Auskunft des Einwohneramts St. Gallen vom 9. März 2011 unbekannten Aufenthaltes ist (act. G 5, 6, 7). Erwägungen: 1. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte