Da die Beschwerdeführerin auf weitere Anfragen bezüglich des Standes seiner Anerkennung auf Selbstständigkeit keine Auskunft mehr vom Versicherten erhalten habe, habe sie ihm auch keine weiteren Aufträge mehr erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt habe die Beschwerdeführerin jedoch in guten Treuen davon ausgehen können, dass der Versicherte Selbstständigerwerbender gewesen sei (act. G 1). B.b Mit Beschwerdeantwort vom 14. Januar 2011 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und verweist zur Begründung auf ihre Erwägungen im Einspracheentscheid (act. G 3). B.c Die Beschwerdeführerin verzichtet auf eine Replik. C.