Am 9. Februar 2009 sei ihr mitgeteilt worden, dass die bei der Suva eingereichten Unterlagen die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status nicht ermöglichten und der Versicherte somit weiterhin als unselbstständig erwerbend angesehen werde. In der Folge habe sie den Versicherten darauf angesprochen. Dieser habe erklärt, es würde sich nur noch um eine Formsache handeln; er sei seiner Pflicht, die benötigten Unterlagen vollständig einzureichen, bis anhin nicht nachgekommen, werde dies aber unverzüglich noch tun.