B.a Am 4. Januar 2011 erhob die A.___ GmbH Beschwerde gegen den Einspracheentscheid vom 6. Dezember 2010 mit dem Rechtsbegehren, die Nachzahlungsverfügung sei aufzuheben und die gestellte Forderung über Fr. 1988.40 zu stornieren. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses habe sich der Versicherte klar als selbstständig erwerbend ausgegeben und versichert, seinen Meldungs- und Abrechnungspflichten nachzukommen. Die Beschwerdeführerin fügt an, dass sie dies durch Nachfrage bei ihrer damaligen Treuhänderin soweit möglich abgeklärt habe.