Die Einsprecherin gibt an, der bereits vor Stellenantritt am 1. November 2005 auf selbstständiger Basis tätig gewesene Versicherte sei durch sie bzw. ihre ehemalige Treuhänderin über die Folgen und Pflichten einer Selbstständigkeit im Detail informiert worden. Sie sei deshalb daraufhin davon ausgegangen, dass sich der Versicherte selbstständig um die korrekte Abrechnung seiner Sozialbeiträge und Quellensteuern kümmere. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte