A.b Im Juni 2010 führte die SVA St. Gallen bei der A.___ GmbH eine Arbeitgeberkontrolle durch (act. G 3.1/7). Dabei stellte sie fest, dass die ehemalige Arbeitgeberin durch den Versicherten ausgeführte Montagearbeiten ab Juni bis Dezember 2008 im Umfang von Fr. 17'438.- nicht abgerechnet hatte. Sie zog 20% Pauschalspesen ab (act. G 3.1/11) und erliess am 7. September 2010 basierend auf einer AHV-pflichtigen Lohnsumme von Fr. 14'000.- eine Nachzahlungsverfügung für das Jahr 2008 über Fr. 1'988.40 (act. G 3.1/3).