Beschwerdeführer Anhaltspunkte (Arbeitszeugnisse, bei der Suva versicherter Unfall [allerdings aus dem Jahr 1983, vgl. act. G 3.2], Namen von Auskunftspersonen), gemäss denen aussagekräftige Beweismittel (wie etwa einschlägige Jahresrechnungen bzw. Revisionsberichte) noch bestehen könnten, auch wenn diese mehrere Jahrzehnte zurückliegen. Eine Nachfrage bei der Arbeitslosenkasse, die gemäss Darstellungen des Beschwerdeführers im Jahr 1977 (act. G 3.1) bzw. 1978 (act.