B.d Die Beschwerdegegnerin verzichtet auf eine Stellungnahme zum Schreiben vom 14. März 2012 (act. G 12). © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Erwägungen: 1. Zwischen den Parteien ist die betragliche Bemessung der Altersrente umstritten.