am 1. April 2011 an die Versicherungsträger der genannten Länder weiter (act. G 3.8-2). Betreffend Liechtenstein, Dänemark und Deutschland wurden unterjährige Versicherungszeiten gemeldet, die zu keiner Auswirkung auf den Rentenbetrag führten. In Spanien konnten keine Versicherungszeiten ermittelt werden (vgl. zum Ganzen ELAR-Notiz vom 20. Januar 2012, act. G 5.1). A.e In der Stellungnahme vom 31. Mai 2011 brachte der Versicherte vor, er sei zwei Jahre in Liechtenstein tätig gewesen. Es seien dort deshalb Fehler gemacht worden. Ferner müssten auch für die Jahre 1970, 1971, 1979 und 1984 Beiträge angerechnet werden, sei er damals doch erwerbstätig gewesen (act. G 3.4).