A.b Zur Abklärung allfälliger Lohnabrechnungen im Zusammenhang mit den Jahren 1979 und 1984 gelangte die Kantonale Ausgleichskasse am 24. November 2010 an den Revisor der vom Versicherten genannten damaligen Arbeitgeberinnen. Dieser gab telefonisch an, dass die Abrechnungen der Jahre 1979 und 1984 höchstwahrscheinlich vernichtet worden seien. Deshalb seien diesbezügliche Angaben nicht möglich (Telefonnotiz vom 24. November 2010, act. G 3.23).