G 3.35) und die Ausgleichskasse des Kantons Bern betreffend die Jahre 1979 und 1984 (act. G 3.34) um die Vornahme von fehlenden Buchungen und Meldung der entsprechenden Einkommenszahlen. Der Versicherte sei in den fraglichen Jahren erwerbstätig gewesen. Es seien indessen keine entsprechenden Beiträge entrichtet worden. Die Ausgleichskasse GastroSocial meldete der Kantonalen Ausgleichskasse, dass in den Lohnunterlagen von 1979 des Restaurants B.___ keine Eintragungen auf den Namen des Versicherten getätigt worden seien; im Lohnheft 1978 sei er ab 1. Oktober eingetragen (act. G 3.29). Die Ausgleichskasse des Kantons Zürich berichtete der