Dezember 2008 zwei Lohnzahlungen erhalten hat. Die übrigen Positionen auf dem Kontoauszug wurden verdeckt. Der Umstand, dass am 23. Dezember 2008 explizit lediglich eine Teilzahlung erfolgte, lässt vermuten, dass noch weitere Zahlungen erfolgten. Ausserdem handelt es sich dabei lediglich um Nettobeträge. Der in der Jahresabrechnung 2008 deklarierte Betrag stimmt bis auf Fr. 2'000.-- mit jenem auf dem Lohnausweis überein. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die B.___ AG sowohl bei der Jahresabrechnung 2008 als auch beim Erstellen des Lohnausweises von einer falschen Lohnhöhe ausgegangen sein sollte, hatte sie doch auf dem entsprechenden Betrag Beiträge zu bezahlen.