4.2.3 In der Jahresabrechnung 2008 hat die konkursite Arbeitgeberin für den Beschwerdeführer in der Zeit von Oktober bis Dezember eine beitragspflichtige Lohnsumme von Fr. 27'000.-- deklariert. Dem vom Versicherungsgericht eingeforderten Lohnausweis für die Monate Oktober bis Dezember 2008 (act. G 17) ist zu entnehmen, dass für die genannte Zeitspanne gar ein Bruttolohn von Fr. 29'000.-- (nebst Privatanteil Geschäftswagen von Fr. 600.--) ausgerichtet wurde. Der eingereichte Kontoauszug (act. G 1.1/5) zeigt nur auf, dass der Beschwerdeführer im © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte