In den vorliegenden Verfahren streitig ist die Schadenersatzpflicht des Beschwerdeführers/Rekurrenten (nachfolgend Beschwerdeführer) als ehemaliger Verwaltungsrat der am 21. Mai 2010 aufgelösten B.___ AG für nichtgeleistete bundesund kantonalrechtliche Beitragsforderungen im Jahr 2008 (inkl. Nebenkosten). 3.