© Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte C.e Auf entsprechende Anfrage des Versicherungsgerichts vom 14. März 2012 betreffend Angaben zum Lohnfluss der B.___ AG in Liquidation im Jahr 2008 teilte das Konkursamt am 15. März 2012 mit, dass keine Geschäftsakten archiviert seien. Die Archivierungspflicht für die Geschäftsakten obliege den Organen der Konkursitin (act. G 10).