5.3 Der Beschwerdeführer war einzelzeichnungsberechtigter Gesellschafter und Geschäftsführer in seiner GmbH (vgl. Handelsregister). Ihm waren die von der Beschwerdegegnerin in den Jahren 2006 bis 2008 erlassenen Mahnungen, © Kanton St.Gallen 2026 Seite 17/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte