4.1 Im Weiteren sind die Schadenersatzvoraussetzungen der Widerrechtlichkeit und des Verschuldens (nachstehend E. 5) zu prüfen. Für die Bejahung der Widerrechtlichkeit der Schadensverursachung müssen Vorschriften verletzt worden sein. Darunter fallen insbesondere alle Bestimmungen des AHVG und seiner Vollzugserlasse. Art. 14 Abs. 1 AHVG in Verbindung mit Art. 34ff AHVV schreibt vor, dass der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung die Arbeitnehmerbeiträge in Abzug zu © Kanton St.Gallen 2026 Seite 15/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte