Dieser gegenüber dem Vorjahr mehrfach erhöhte, aber immer noch bescheidene Verdienst trage einerseits der Umsatzsteigerung, andererseits aber auch der Tatsache Rechnung, dass das Unternehmen im Jahr 2008 noch in der Startphase gestanden habe, was regelmässig vorsichtige Lohnbezüge der geschäftsführenden Gesellschafter nach sich ziehe, angemessen Rechnung. Der versicherte Lohn betrage damit Fr. 60'000.-- (Urteil, a.a.O., E. 2.6.4f).