G 3.1/52 [AVI 2011/7]). Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich führte im den Beschwerdeführer betreffenden Urteil vom 28. November 2011 (KK.2010.00008) hinsichtlich der dort streitigen Höhe des versicherten Verdienstes für die Bemessung des Krankentaggeldes unter anderem aus, nicht gerechtfertigt erscheine es, auf branchenmässige Durchschnittswerte abzustellen. Der Beschwerdeführer müsse sich seine Doppelrolle als Geschäftsführer und gleichzeitiger Geschäftsinhaber, welcher grundsätzlich an einer gesunden Finanzlage und einer © Kanton St.Gallen 2026 Seite 14/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte