GmbH ein Verlust von Fr. 138'000.--. Wird sie "weggelassen", resultiert - je nach Lohn- Ausgangswert 2007 - ein kleiner Verlust (von rund Fr. 13'000.--) oder sogar ein Gewinn. Der beträchtliche Verlust 2008 der GmbH ergab sich somit im Wesentlichen aus der Lohnerhöhung 2008 des Beschwerdeführers. Diese Gegebenheiten machen deutlich, dass die wirtschaftlichen Gegebenheiten (Erträge) in der GmbH die dem Beschwerdeführer für 2008 zugestandene Lohnerhöhung nicht erlaubt hätten. Ein anderer (betrieblicher bzw. wirtschaftlicher) Grund, welcher die Lohnerhöhung gerechtfertigt oder erklärt hätte, ist weder aus den Akten ersichtlich noch wird ein solcher geltend gemacht.