Nach Angaben der GmbH betrug der Lohn des Beschwerdeführers im Jahr 2007 Fr. 60'000.-- (IV-act. 24); in der Jahresrechnung Juli 2007 bis Dezember 2007 wurde er demgegenüber mit lediglich Fr. 32'321.74 angegeben (act. G 3.1/80 [AVI 2011/7]). Der Lohn 2008 des Beschwerdeführers erhöhte sich somit im Vergleich zum Vorjahr - je nach angenommenem Ausgangswert - um mindestens Fr. 125'196.--. Wird die deklarierte Lohnerhöhung 2008 des Beschwerdeführers einbezogen, ergibt sich bei der © Kanton St.Gallen 2026 Seite 13/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte