3.6.4 Die Steuerbehörde stellte nach Lage der Akten für die persönliche Veranlagung 2008 des Beschwerdeführers ohne Einschränkung auf dessen Angaben ab (vgl. Veranlagung 2008 in act. G 11 und weitere Unterlagen). Aus der mit den Steuerakten eingereichten Jahresrechnung 2008 der GmbH ergibt sich beim Personalaufwand - entsprechend der erwähnten Jahresrechnung 2008 (act. G 3.1/42 und 3.1/70 [AVI 2011/7]) - ein Gesamtbetrag von Fr. 468'157.88. Diese Jahresrechnung weist einen Verlust von Fr. 138'876.88 aus (act. G 11). Bei einer der vorerwähnten (E. 3.6.3) Jahresrechnungen 2008 wurde demgegenüber ein Gewinn ausgewiesen.