G 3.1/80 [AVI 2011/7]). In der Nachtragsabrechnung 2008 der Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen (ohne Datum), welche zu den bereits erwähnten Abklärungen durch das Gericht führte (E. 3.5), wurde für 2008 die AHVpflichtige Lohnsumme der GmbH mit Fr. 468'179.28 angegeben und in der beigefügten Lohnbescheinigung im entsprechenden Kontoblatt die einzelnen Arbeitnehmer und ihre Lohnsummen angeführt (act. G 3.1/64 [AVI 2011/7]).