G 3.1/41 [AVI 2011/7]). Im Auszug aus dem individuellen Konto (IK) vom 20. Januar 2010 findet sich - mit der Kassen-Nummer (34) der Beschwerdegegnerin - ein entsprechender Eintrag des bei der GmbH deklarierten Lohns (IV-act. 65). Der Beschwerdeführer war seit dem 11. Juli 2008 zu 100% arbeitsunfähig. Dementsprechend bezog sich das erwähnte Salär von Fr. 185'196.-- grundsätzlich auf © Kanton St.Gallen 2026 Seite 11/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte