Nach den Darlegungen der Ausgleichskasse Gewerbe traten im Zusammenhang mit dem erwähnten Kassenwechsel einige Konfusionen auf. Ursprünglich habe die GmbH im August 2008 einen Kassenwechsel zur Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen (SVA) beantragt, worauf die Beschwerdegegnerin eine entsprechende Mutationsmeldung an die SVA veranlasst habe (act. G 15.1). Anstatt sich bei der SVA zu melden, stellte die GmbH in der Folge jedoch Antrag um Kassenanschluss bei der Ausgleichskasse Gewerbe. Diese nahm sie auf den 1. August 2008 auf, war jedoch vorerst zur Beitragserhebung nicht zuständig, weil die Abtretung der GmbH durch die Beschwerdegegnerin erst auf den 1. Januar 2009 erfolgte (act.