G 12), ergab sich aufgrund einer weiteren Nachfrage des Gerichts (act. G 13), dass die GmbH bis 31. Dezember 2008 bei der Beschwerdegegnerin und in der Folgezeit bei der Ausgleichskasse Gewerbe bis zur Konkurseröffnung (29. September 2009) angeschlossen war (act. G 14). Vom 1. Januar bis 29. September 2009 realisierte die GmbH jedoch keine Löhne mehr (act. G 15). Nach den Darlegungen der Ausgleichskasse Gewerbe traten im Zusammenhang mit dem erwähnten Kassenwechsel einige Konfusionen auf.