3.3.8 Teil des geltend gemachten Schadens bildet schliesslich eine Verzugszinsen-Abrechnung vom 9. Oktober 2009 im Betrag von Fr. 857.35 (act. G 3.4/8.10). Die Beschwerdegegnerin zog wie bereits erwähnt den Beitrag Parifonds von Fr. 40.-- und Pensionskassen-Beiträge von total Fr. 4'592.60 vom Schadenbetrag ab (act. G 3.1).