3.3.4 Aus der Jahresabrechnung 2007, welche als Arbeitnehmer (und Lohnempfänger) D.___, G.___, H.___ sowie den Beschwerdeführer aufführte, resultierte im Weiteren eine Beitragsnachforderung von Fr. 5'532.80 aufgrund einer Lohnsumme von insgesamt Fr. 38'413.85. Zur Beitragsnachforderung hinzu kamen Verzugszinsen, Mahngebühren und Bussen sowie Betreibungskosten, sodass schliesslich eine Summe gemäss Verlustschein vom 7. September 2009 von Fr. 6'313.10 resultierte (act. G 3.4/8.4). Dieser Betrag bildet ebenfalls Teil der Schadenersatzforderung. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte