3.3.2 Sodann bildet Teil der Schadenersatzforderung der Betrag von Fr. 2'159.35 gemäss Verlustschein vom 7. September 2009. Grundlage hierfür stellen die Beiträge (zuzüglich Mahngebühren und BVG-Beitrag sowie abzüglich FAK-Leistungen) für Januar 2007 mit einem Saldo von Fr. 6'009.75 dar. Der BVG-Beitrag wurde bei der Schadenberechnung nachträglich abgezogen (vgl. act. G 3.4/Beilage 7). Die Lohnsummen-Basis betrug hier Fr. 25'000.-- und betraf den Beschwerdeführer, C.___, D.___, E.___ und F.___ als Arbeitnehmer der GmbH.