B.e Für das vorliegende Verfahren wurden die Steuerakten 2008 des Beschwerdeführers und der A.___ GmbH (act. G 10, 11) sowie die Akten der Invalidenversicherung aus dem vom Beschwerdeführer beim Versicherungsgericht anhängig gemachten Beschwerdeverfahren IV 2011/274 und die Akten der Arbeitslosenversicherung aus den mit Entscheiden vom 6. September 2010 und 28. Januar 2011 abgeschlossenen Beschwerdeverfahren AVI 2010/27 und 2011/7 beigezogen. Die Parteien verzichteten auf Akteneinsicht und Stellungnahme (act. G 18). Erwägungen: 1.