B.b In der Beschwerdeantwort vom 19. September 2011 beantragte die Beschwerdegegnerin Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung verwies sie auf die Darlegungen im angefochtenen Entscheid und führte aus, ihre Forderung stütze sich auf Verlustscheine, Zahlungsbefehle ohne Rechtsvorschlag und eine Meldung des Amtes für Wirtschaft und sei klar substantiiert. Es gehe dabei um Beiträge der GmbH, nicht um solche der Einzelfirma des Beschwerdeführers.