Der Vertrag mit der Beschwerdegegnerin sei durch die GmbH im Jahr 2007 gekündigt worden, weshalb er (der Beschwerdeführer) auch der einzige bei der Beschwerdegegnerin versicherte Mitarbeiter der GmbH gewesen sei. Die Konkurseröffnung am 29. September 2009 sei dadurch bedingt gewesen, dass der Krankentaggeldversicherer seine Zahlungen eingestellt habe. Die Beschwerdegegnerin habe dadurch keinen Schaden erlitten. Seine Beiträge im Betrag von ca. Fr. 12'000.-- seien mittlerweile mehr als bezahlt.